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Paragleiten & Drachenfliegen

Wollen Sie sich einmal wie der König der Lüfte fühlen? Am Diedamskopf ist das ein Leichtes, er gehört zum schönsten Fliegerberg im Bregenzerwald und lockt Tag für Tag Paragleiter und Drachenflieger nach Schoppernau. Die Ruhe da oben tut einfach gut.

Der Trendsport Paragleiten ist im Bregenzerwald längst kein Geheimtipp mehr. Wer sich den Bergwind um die Nase wehen und den Blick in die Ferne schweifen lassen will, ist hier genau richtig. Aus der Vogelperspektive wirkt das 300 Gipfel-Bodensee-Panorama gleich nochmal spektakulärer.

Für Langstreckenflüge Richtung Lechtal und Arlberggebiet ist der Diedamskopf ein idealer Ausgangspunkt. Von Herbst bis Anfang Frühling bewährt sich der Fliegerberg als geeignetes Anfängergebiet. Der Diedamskopf ist im Frühling und Sommer besonders für gute Thermik bekannt. Im Sommer sind sehr starke Turbulenzen durch das Talwindsystem möglich.

  • 3 Startplätze für Paragleiter
  • 1 Startrampe für Drachenflieger
  • Startrichtungen nach Süden, Osten oder Westen
  • markierter Landeplatz bei der Talstation
  • Höhendifferenz bis zu 1.140 Meter
  • Tandemflüge möglich: Flugschule Bregenzerwald
  • Betreuung durch die Flugschule Bregenzerwald



Sicherheit geht vor:

Bitte Achtung!

Um die Sicherheit aller Drachenflieger und Paragleiter zu gewährleisten, gilt es gewisse Regeln zu beachten: Beim Überfliegen von Seilbahnanlagen und Freileitungen muss ein Mindestabstand von 50 m eingehalten werden. Der festgelegte Flugraum und eine Flughöhe von mindestens 300 m sind generell zu beachten.

Bitte fahren Sie nicht mit dem Auto zu den Landeplätzen. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Achtung, im Sommer darf nur auf dem markierten „Sommerlandeplatz“ gelandet werden, auf den angrenzenden Grundstücken besteht absolutes Landeverbot.

Voraussetzung für einen Flug am Diedamskopf ist ein gültiger Paragleiter- oder Hängegleiterschein oder eine gültige anerkannte ausländische Berechtigung. Für Tandemflüge die jeweils gültige Tandemberechtigung. Für Unfälle jeglicher Art haftet der Pilot selbst.

Das Informationsblatt mit Hinweisen über den Hänge- und Paragleitersport, welches vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erstellt wurde und in der Bergstation der Kabinenbahn aushängt, ist zu beachten.

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